
wasted on 4/3/03, 8:59 AM
Re: Finger weg
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Berliner Mieterverein 99
Hausverwaltung Alscher - die Fortsetzung
Grünspan statt Tapete
In Heft 1+2/99 berichtete das MieterMagazin über die Abzockmethoden der Hausverwaltung Brigitte Alscher (nicht zu verwechseln übrigens mit der Hausverwaltung Kerstin Alscher!). Die Resonanz auf diesen Artikel war unerwartet groß. Immer noch melden sich beim Berliner Mieterverein betroffene Mieter, die beim Auszug von Alscher auf Tausende von Mark Schadensersatz verklagt wurden. Aber auch beim Umgang mit ihren (Noch-)Mietern legt diese Hausverwaltung einige Dreistigkeit an den Tag - wie folgender Fall aus dem Bezirk Prenzlauer Berg zeigt.
Der prächtige Gründerzeitbau in der Winsstraße 3 hat schon mal bessere Zeiten gesehen. An der Fassade des Vorderhauses hat sich der Putz weitgehend abgelöst. Die Balkone sind seit zwei Jahren von der Bauaufsicht gesperrt und rotten vor sich hin. Einen noch jämmerlicheren Anblick bieten Seitenflügel und Hinterhaus. Schon der erste Augenschein beweist also: Hier kümmert sich der Vermieter herzlich wenig um die Instandhaltung des Gebäudes. Nur die Hausverwaltung Alscher, die schon seit Anfang der 70er Jahre für das Haus zuständig ist, sieht das offenbar anders und begründet ihre regelmäßigen Mieterhöhungsverlangen mit dem "durchschnittlichen" Zustand des Hauses - was immer das mitten in einem Sanierungsgebiet auch heißen mag.
Die Auseinandersetzungen um die Miethöhe fingen bereits 1990 mit den Beschaffenheitszuschlägen an. Ein Mieter mußte dem Mieterhöhungsschreiben verwundert entnehmen, daß seine ofenbeheizte Wohnung ohne Bad von Alscher in das Mietspiegelfeld "Ausstattung mit Sammelheizung" eingeordnet war. Seitdem kamen immer weitere Mieterhöhungen, alle enthielten grobe Fehler. Ein harter Kern der Mieter wies die Mieterhöhungsverlangen immer wieder zurück. 1996 dann verklagte die Hausverwaltung Alscher, vertreten durch ihren Anwalt Carsten Pagel, die Mieter auf Zustimmung - und unterlag im Prozeß. Das Gebäude weise an Fassade, Dach und Treppenhaus erhebliche Schäden auf, befand das Amtgericht Mitte in seinem Urteil vom 22. September 1997.
Ungeachtet dessen verlangte die Hausverwaltung kurz darauf eine weitere Mieterhöhung und zog wieder vor Gericht. Diesmal ging es um die Spanneneinordnung. Während der Vermieter eine Anhebung auf den Mittelwert des Mietspiegelfeldes verlangte (5,46 DM), beharrten die Mieter auf einem Abschlag wegen wohnwertmindernder Merkmale. "Es kann doch nicht sein, daß rechtskräftige Gerichtsurteile einfach ignoriert werden und bei der nächsten Mieterhöhung wieder genau die gleichen falschen Angaben gemacht werden", empört sich Karl-Heinz Bösch* aus der Winsstraße 3. Ein Beispiel: Als wohnwerterhöhendes Merkmal gab Alscher vor Gericht an, Böschs Wohnung sei mit Parkett ausgestattet. Fest steht aber, daß nur ein Zimmer der Vierraumwohnung einen Parkettboden hat. Ein weiterer Streitpunkt: Laut Alscher ist die Winsstraße eine ruhige Anliegerstraße, was als wohnwerterhöhendes Merkmal gilt. Die Mieter dagegen verweisen auf eine erhebliche Lärmbelästigung durch die vielen Kneipen. Ein vom Gericht angesetzter Ortstermin zur Klärung der Geräuschbelästigung wurde jedoch abgesagt. Auch an dem schlechten Instandhaltungszustand hat sich nichts geändert. "Wenn es regnet, fällt hier regelmäßig der Putz runter", berichten die Mieter. Aufgrund einer Forderung der Bauaufsicht werden derzeit die losen Teile der Fassade entfernt. Auch wegen der maroden Schornsteinzüge ist die Bauaufsicht eingeschaltet. Immer wieder dringt Qualm in die Wohnungen. Im unteren Teil des Vorderhauses ist die Durchfeuchtung der Außenwände schon so weit fortgeschritten, daß die Wände Grünspan ansetzen und sich die Tapete in der Parterrewohnung gelöst hat - Zustände also, die einen Abschlag vom Mittelwert voll und ganz rechtfertigen. Mieter Karl-Heinz Bösch: "Warum macht sich das Gericht nicht die Mühe und überprüft die falschen Angaben von Alscher vor Ort?"
Die Bewohner haben jedenfalls den Eindruck, daß sie mürbe gemacht werden sollen. Das Haus solle heruntergewirtschaftet werden, damit es Alscher dann "für'n Appel und `n Ei" von der Eigentümerin kaufen kann, mutmaßen sie. Neu einziehende Mieter erhielten sowieso nur noch befristete Verträge. Dabei haben die langjährigen Mieter nicht nur in ihre eigenen Wohnungen umfangreich investiert, sondern zu DDR-Zeiten als Hausgemeinschaft auch in Eigenarbeit das Treppenhaus gestrichen und gespachtelt, "sonst wäre das Haus über uns zusammengebrochen." Dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich wollen sie jedenfalls nicht zustimmen.
Die Hausverwaltung Brigitte Alscher wollte gegenüber dem MieterMagazin zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen.
Birgit Leiß
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